FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Wo befinden sich bei Auslieferung die Fahrzeugpapiere?
  • Die Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC) befindet sich im Handschuhfach oder in der Sitzbank des Fahrzeuges.

  • Dem Fahrzeug lag nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei – wo sind die Fahrzeugpapiere?
  • Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt, stellen die so genannten Fahrzeugpapiere dar. (Betriebserlaubnis = EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC)

  • Worauf muss ich achten, wenn das Neufahrzeug angeliefert wurde?
  • - Bedienungsanleitung bzw. Hinweisblätter aufmerksam durchlesen!
    - Spiegel montieren
    - Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren Super-Benzin nachtanken (das im Tank befindliche Benzin reicht nur für eine kurze Strecke; in der Regel bis zur nächsten Tankstelle)

  • Wo muss das Fahrzeug angemeldet werden?
  • 50 ccm:
    Das Fahrzeug muss der Versicherung gemeldet werden. Diese händigt dem Halter das Versicherungskennzeichen aus, welches an das Fahrzeug angeschraubt werden muss.

    125 ccm:
    Das Fahrzeug muss mittels der beiliegenden EG – Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.

  • Wo kann ich Zubehör oder Ersatzteile beziehen?
  • Bei den SI-Service-Werkstätten oder direkt im SI-Zweirad-Shop unter www.si-zweirad.de/shop/index.php

  • Welchen Kraftstoff benötigt mein Motorroller/Quad?
  • Alle von uns vertriebenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können mit bleifreiem SUPER-Benzin (95 Oktan) betankt werden. Zur Zeit werden E-10- verträglichkeitstests durchgeführt. Bis dahin wird der Gebrauch von E-10-Kraftstoff nicht empfohlen.

  • Wo finde ich die Fahrzeug – Identifikations-Nummer?
  • Die genaue Position der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN / Rahmen-Nummer) können Sie der beiliegenden Bedienungsanleitung entnehmen.

  • An welche Werkstatt kann ich mich im Gewährleistungsfall wenden?
  • Im Falle einer Gewährleistungsreparatur wenden Sie sich bitte an eine von uns gelistete SI-Service-Werkstatt. Sie können eine in Ihrer Nähe befindlichen Werkstatt über den Menüpunkt Werkstattsuche auf unserer Homepage finden.

  • Ich lasse mein Fahrzeug bei einer SI-Service-Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung reparieren. Muss ich in Vorkasse treten?
  • Nein! SI-Service-Werkstätten rechnen im Gewährleistungsfall IMMER direkt mit SI-Zweirad ab.

  • Darf ich Inspektionen bei „meiner Werkstatt“ vor Ort durchführen lassen?
  • Ja! Inspektionen/Wartungsarbeiten können grundsätzlich von jeder beliebigen Zweiradfachwerkstatt unter Einhaltung der nach dem Inspektionsplan vorgegebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Reparaturen, die die Gewährleistung betreffen, müssen jedoch bei einer der SI-Service-Werkstätten erledigt werden. Sie können eine in Ihrer Nähe befindlichen Werkstatt über den Menüpunkt Werkstattsuche auf unserer Homepage finden.

  • Darf ich Inspektionen selber machen?
  • Nein! – Inspektonen bzw. Wartungsarbeiten müssen durch eine Zweiradfachwerkstatt bzw. durch den werkseigenen Kundendienst durchgeführt werden.

  • Muss ich bzw. wann muss ich Inspektionen durchführen lassen?
  • Die Inspektionen dienen dem Gewährleistungserhalt. Sollten diese nicht durchgeführt worden sein, behält sich SI-Zweirad den Gewährleistungsanspruch vor.
    Die Wartungsintervalle sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen.

  • Kann ich 50 ccm Mokick-Roller nachträglich auf 25 km/h (Mofa) umrüsten?
  • Ja, dies ist bei fast allen Fahrzeugen möglich. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist. Der Umbau selbst erfolgt am einfachsten bei einer der gelisteten SI-Service-Werkstätten. Der Drosselsatz kann auch direkt bei SI-Zweirad bestellt und der Einbau bzw. die TÜV-Abnahme selbst arrangiert werden.

  • Kann ich 50 ccm Mofa-Roller nachträglich auf 45 km/h (Mokick) umrüsten?
  • Bitte kontaktieren Sie hierbei den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist.