FAQ Motorisierte Fahrzeuge
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
WO BEFINDEN SICH BEI AUSLIEFERUNG DIE FAHRZEUGPAPIERE?
Die Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC) befindet sich im Handschuhfach oder in der Sitzbank des Fahrzeuges.
DEM FAHRZEUG LAG NUR EINE EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG BEI – WO SIND DIE FAHRZEUGPAPIERE?
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt, stellen die so genannten Fahrzeugpapiere dar. (Betriebserlaubnis = EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC)
WORAUF MUSS ICH ACHTEN, WENN DAS NEUFAHRZEUG ANGELIEFERT WURDE?
- Bedienungsanleitung bzw. Hinweisblätter aufmerksam durchlesen!
- Spiegel montieren
- Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren Super-Benzin nachtanken (das im Tank befindliche Benzin reicht nur für eine kurze Strecke; in der Regel bis zur nächsten Tankstelle)
WO MUSS DAS FAHRZEUG ANGEMELDET WERDEN?
50 ccm:
Das Fahrzeug muss der Versicherung gemeldet werden. Diese händigt dem Halter das Versicherungskennzeichen aus, welches an das Fahrzeug angeschraubt werden muss.
125 ccm:
Das Fahrzeug muss mittels der beiliegenden EG – Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.
WO KANN ICH ZUBEHÖR ODER ERSATZTEILE BEZIEHEN?
Bei den SI-Service-Werkstätten oder direkt im SI-Zweirad-Shop unter www.si-zweirad.de/shop/index.php
WELCHEN KRAFTSTOFF BENÖTIGT MEIN MOTORROLLER/QUAD?
Alle von uns vertriebenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können mit bleifreiem SUPER-Benzin (95 Oktan) betankt werden. Der Ktaftstoff E-10 ist für unsere Fahrzeuge nicht freigegeben. Für Folgeschäden kann nicht gehaftet werden.
WO FINDE ICH DIE FAHRZEUG – IDENTIFIKATIONS-NUMMER?
Die genaue Position der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN / Rahmen-Nummer) können Sie der beiliegenden Bedienungsanleitung entnehmen.
AN WELCHE WERKSTATT KANN ICH MICH IM GEWÄHRLEISTUNGSFALL WENDEN?
Im Falle einer Gewährleistungsreparatur wenden Sie sich bitte an eine von uns gelistete SI-Service-Werkstatt. Sie können eine in Ihrer Nähe befindlichen Werkstatt über den Menüpunkt Werkstattsuche auf unserer Homepage finden.
ICH LASSE MEIN FAHRZEUG BEI EINER SI-SERVICE-WERKSTATT IM RAHMEN DER GEWÄHRLEISTUNG REPARIEREN. MUSS ICH IN VORKASSE TRETEN?
Nein! SI-Service-Werkstätten rechnen im Gewährleistungsfall IMMER direkt mit SI-Zweirad ab.
DARF ICH INSPEKTIONEN BEI „MEINER WERKSTATT“ VOR ORT DURCHFÜHREN LASSEN?
Ja! Inspektionen/Wartungsarbeiten können grundsätzlich von jeder beliebigen Zweiradfachwerkstatt unter Einhaltung der nach dem Inspektionsplan vorgegebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Reparaturen, die die Gewährleistung betreffen, müssen jedoch bei einer der SI-Service-Werkstätten erledigt werden. Sie können eine in Ihrer Nähe befindlichen Werkstatt über den Menüpunkt Werkstattsuche auf unserer Homepage finden.
DARF ICH INSPEKTIONEN SELBER MACHEN?
Nein! – Inspektonen bzw. Wartungsarbeiten müssen durch eine Zweiradfachwerkstatt bzw. durch den werkseigenen Kundendienst durchgeführt werden.
MUSS ICH BZW. WANN MUSS ICH INSPEKTIONEN DURCHFÜHREN LASSEN?
Die Inspektionen dienen dem Gewährleistungserhalt. Sollten diese nicht durchgeführt worden sein, behält sich SI-Zweirad den Gewährleistungsanspruch vor.
Die Wartungsintervalle sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen.
KANN ICH 50 CCM MOKICK-ROLLER NACHTRÄGLICH AUF 25 KM/H (MOFA) UMRÜSTEN?
Ja, dies ist bei fast allen Fahrzeugen möglich. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist. Der Umbau selbst erfolgt am einfachsten bei einer der gelisteten SI-Service-Werkstätten. Der Drosselsatz kann auch direkt bei SI-Zweirad bestellt und der Einbau bzw. die TÜV-Abnahme selbst arrangiert werden.
KANN ICH 50 CCM MOFA-ROLLER NACHTRÄGLICH AUF 45 KM/H (MOKICK) UMRÜSTEN?
Bitte kontaktieren Sie hierbei den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist.
